Der Landesverband Berlin reicht auf dem XIX. Bundeskongress folgenden Antrag ein:
„Auf dem Bundeskongress in einem Jahr soll ein Programm für unseren Jugendverband
beschlossen werden.
Dieses Programm soll aus folgende Elemente enthalten:
Allgemeine Analyse: Die gegenwärtige kapitalistische Ordnung, das politische
System der Bundesrepublik, die Realität der Lohnabhängigenklasse und spezifisch
der lohnabhängigen Jugend und Studierenden in Deutschland.
Zielsetzung. Aus unserer Analyse muss folgen, warum nur der Kommunismus zur
Beseitigung jeder Form von Unterdrückung und Ausbeutung führen kann. Das Ziel
muss im Groben benannt werden: eine Gesellschaft, in der das Gemeinwesen
demokratisch organisiert ist, sodass alle Menschen frei und gleich sind, in der
das Privateigentum an Produktionsmitteln ersetzt wird das „System der
Assoziation von freien und gleichen Produzenten“ (Marx).
Subjekt. Unser Programm muss das politische Subjekt ansprechen, das zur
historischen Umsetzung dieses Ziels berufen ist, weil seine Gesamtinteressen mit
diesem Ziel verbunden sind: die gesamte globale Klasse der Lohnabhängigen, d.h.
alle, die auf direkte oder indirekte Weise vom Lohnfonds abhängen (wozu auch das
Arbeitslosengeld, die Rente, Sozialhilfe, das Kindergeld, Krankengeld usw.
gehören). Unser Programm muss festlegen, dass unser Verband die Aufgabe
priorisiert, einen bestimmten Teil dieses Subjekts für den Klassenkampf zu
gewinnen: die lohnabhängige Jugend in Deutschland.
Unser Programm muss die übergeordnete Strategie vorstellen, die wir befürworten,
um dieses Ziel zu erreichen, und welche Rolle der sozialistischen Jugend in
dieser Strategie zufällt. Das Programm soll aus der Festlegung des Subjekts
schließen, dass (a) die Eroberung der politischen Macht durch die lohnabhängige
Mehrheit notwendig ist, dass (b) zur Machtausübung durch die Mehrheit eine
revolutionäre Umwälzung des Staates notwendig ist, um ein vollständig
demokratisches Gemeinwesen zu errichten, und dass (c) die Lohnabhängigen sich
durch den Aufbau unabhängiger Organisationen in ökonomischen und politischen
Kämpfen, wozu der parlamentarische Kampf, die Verteidigung demokratischer
Errungenschaften und der Kampf gegen alle Formen von Unterdrückung und
Ausbeutung gehört, auf diese Machtausübung zuerst vorbereiten müssen.
Das Programm soll konkrete Forderungen im Bereich der Jugend- und
Hochschulpolitik festlegen, die wir an den Staat richten und für die der
Jugendverband sich auch gegenüber der Partei Die Linke starkmachen soll. Diese
Forderungen sollen zugleich die demokratische und sozialistische Jugend- und
Bildungspolitik vorstellen, für die wir selbst eintreten.
Auf dem XX. Bundeskongress soll das Programm beschlossen werden. Die Programmdebatte
soll auf öffentlichen so wie verbandsöffentlichen Kanälen stattfinden. Die
Basisgruppen und Landesverbände sind aufgerufen, innerhalb von sechs Monaten
mindestens eine Programmdiskussion zu organisieren. Der Länderrat soll auf seiner
nächsten Sitzung eine Programmkommission ins Leben rufen, die aus 20 Personen
bestehen soll und für die sich alle Verbandsmitglieder bewerben dürfen. Diese
Kommission soll auf der zweiten Sitzung des XIX. Bundeskongresses seinen ersten
Entwurf, bzw. seine ersten Entwürfe vorstellen. Der Entwurf, bzw. die Entwürfe dürfen
eine Länge von 5 Din-A4 Seiten (Textgröße 12) nicht überschreiten. Sollte es keine
Einigung auf einen Entwurf geben, soll der Bundeskongress bestimmen, welcher Entwurf
die Grundlage bilden soll für die Diskussion auf dem XX. Bundeskongress.
Änderungsanträge an den bevorzugten Entwurf können dann für den XX. Bundeskongress
eingereicht und dort abgestimmt werden. Das Programm ist angenommen, wenn eine
einfache Mehrheit dafür stimmt.
Die Anerkennung des Programms wird für die Mitglieder bindend. Hierzu soll ein
Verweis auf das Programm in der Satzung aufgenommen werden.“
Die Berliner Delegierten können über den Antrag verhandeln und Kompromisse schließen,
wobei die demokratische Form des Programmprozesses priorisiert werden muss.