Für ein FLTI*-Plenum auf der Landesvollversammlung
Um der Auseinandersetzungen um Fragen der Gleichstellung nicht zu einer Frage einer konkreten Initiative zu machen, wird der Landessprecher*innenrat aufgefordert:
- Im Entwurf für die Tagesordnung kommende Landesvollversammlung ein FLTI*-Plenum im Umfang von einer halben Stunde direkt im Anschluss an die Konstituierung vorzusehen. Eine Überschreitung der zeit ist zulässig und verschiebt den Rest der Tagesordnung ohne Debatte nach hinten.
- Vier Wochen vor der kommenden Landesvollversammlung zu einem offenen FLTI*-Treffen einzuladen, dass sich um die Vorbereitung des FLTI*-Plenums kümmert.