Ohne Sozialismus keine Befreiung der Frau – ohne Befreiung der Frau kein Sozialismus!

Noch bevor andere europäische Staaten dem Beispiel folgten, hatten die Frauen in der Sowjetunion ab 1917 das Recht zu wählen. Durch die Revolution der Bolschewiki wurde die Gleichberechtigung von Frauen im gesamten öffentlichen Leben ausgerufen. Alte verwurzelte Traditionen wurden in Frage gestellt, Kirche und Ehe wurden getrennt, uneheliche Kinder erhielten die selben Rechte wie eheliche, Frauen wurde das Recht zugesprochen, sich aus erweiterten Gründen von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Auch im Arbeitsleben erhielten die sowjetischen Frauen dieselben Rechte wie Männer, in Bezug auf den Mindestlohn und dem bezahlten Urlaub. Eine freie und kostenlose medizinische Abtreibung war möglich. Durch den neu eingeführten Mutterschaftsurlaub und Arbeitsschutz konnte sich die Zahl der arbeitenden Frauen von 1923 bis 1930 innerhalb von sieben Jahren fast verdoppeln. Zudem gab es eine Frauenquote für Ausbildungsplätze. Frauen hatten außerdem gleiche politische Rechte. So hatten rund 600 Stadt- und Dorfsowjets in den 1920ern weibliche Vorsitzende.

Zu dieser Entwicklung trugen die sowjetischen Arbeiterinnen, deren Schwestern im Kapitalismus durch ihr Geschlecht und ihre Klasse doppelt unterdrückt wurden, in der Oktoberrevolution entscheidend bei. Angefangen mit dem Streik der Putilow-Werke in Petrograd am 3. März weiteten sich Streikaktionen auf das gesamte Land aus. Am 8. März waren es zehntausende Arbeiterinnen, die dem Aufruf der Bolschewiki folgten und zahlreiche Aktionen und Kundgebungen veranstalteten. Zahlreiche Arbeiter schlossen sich so den Frauen an, diese Welle an Streiks erfasste schnell das ganze Land und die Februarrevolution siegte letztendlich, der Zar dankte ab. Es waren also die Frauen ohne die diese Revolution nicht erfolgreich gewesen wäre. Jedoch blieb es vorerst bei einer bürgerlichen Revolution, da die Bolschewiki noch nicht genug Rückhalt in der Bevölkerung hatten, um einen sozialistischen Staat zu errichten.

Deshalb begannen die Bolschewikinnen sich immer mehr zu organisieren. Aus den arbeitenden Massen heraus organisierten sie Frauenversammlungen, Konferenzen der Frauen der Partei und Tagungen für Arbeiterinnen. Sie gründeten eine eigene Abteilung für die Arbeit unter den Frauenmassen – das Ženotdel (Женотдел) –, so begannen immer mehr Frauen sich zu Organisieren. Durch ihre unterstützung – zum Teil auch in bewaffneten Frauenmilizen – waren die Aufstände der Oktoberrevolution 1917 erfolgreich und das russische Proletariat kam an die Macht.

Nach Lenin war es in erster Linie Aufgabe der Sowjetrepublik, alle Einschränkungen der Frau aufzuheben. Nirgendwo sonst waren die Frauenrechte so weit fortgeschritten wie in der Sowjetunion zu dieser Zeit. Um die Frau von ihrer doppelten Unterdrückung, zum einen durch Lohnarbeit und zum anderen durch Hausarbeit, zu befreien, wurden immer mehr große Teile der Hausarbeit vergesellschaftet. Es wurden Großwäschereien, öffentliche Speisehäuser und Kinderheime auch in Betrieben geschaffen, sowie Putzkolonnen eingeführt. So konnten Frauen in die Produktion einsteigen und sich von ihren Männern unabhängig machen. Indem die Wurzel der Unterdrückung der Frau, das Privateigentum, abgeschafft wurde, konnten Grundpfeiler für die Befreiung der Frau gelegt werden.

Die volle Befreiung und Entsklavung der Frauen kann nur Realität werden, wenn wir von der Privatwirtschaft zur Gemeinwirtschaft übergehen. Zusatzlich ist es klar, dass es von der Beteiligung der Frau abhängt, ob eine Revolution Erfolg hat oder nicht. Allerdings kann die Frau nicht alleine durch die sozialistische Revolution befreit werden, es muss aktiv gegen patriachale Strukturen angegangen werden.

Die Klassenfrage und Geschlechterfrage kann nicht getrennt werden, deshalb bleibt es Aleksandra Kollontajs Losung: Ohne Sozialismus keine Befreiung der Frau – ohne Befreiung der Frau kein Sozialismus!

Hinaus zum 8. März

Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin schlug auf der Frauenkonferenz der zweiten Internationalen am 26./27. August 1910 in Kopenhagen die Einführung eines internationalen Frauenkampftages vor, ohne jedoch ein bestimmtes Datum zu bevorzugen. Die Idee dazu kam aus den USA. Dort hatten Frauen der Sozialistischen Partei Amerikas (SPA) im Jahr 1908 ein Nationales Frauenkomitee gegründet, das beschloss, einen besonderen nationalen Kampftag für das Frauenstimmrecht zu initiieren. Dieser erste Frauentag in den USA am 28. Februar 1909 war ein Erfolg – auch weil sich bürgerliche Frauenrechtlerinnen (Suffragetten) den Forderungen nach dem Frauenwahlrecht anschlossen und gemeinsam mit den Sozialistinnen demonstrierten. Die Idee, diese Form des Protestes zu wiederholen, war schnell geboren, und so kam es auch 1910 im Februar zu nordamerikanischen Frauendemonstrationen für das Wahlrecht. Während die US-Amerikanerin May Wood Simons die Idee zu einem solchen Tag nach Kopenhagen brachte, waren es die deutschen Sozialistinnen Clara Zetkin und Käte Duncker, die sich auf dem Treffen in Kopenhagen für den Frauentag einsetzten und den Beschluss forcierten.

Der Beschluss lautete:

„Im Einvernehmen mit den klassenbewussten politischen und gewerkschaftlichen Organisationen des Proletariats in ihrem Lande veranstalten die sozialistischen Frauen aller Länder jedes Jahr einen Frauentag, der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht dient. […] Der Frauentag muß einen internationalen Charakter tragen und ist sorgfältig vorzubereiten.“ Der erste Frauentag wurde dann am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert. Das Datums war an den revolutionären Cgarakterdes FKTs angepasst: der Vortag, der 18. März, war der Gedenktag für die Gefallenen während der Märzrevolution 1848, zudem hatte auch die Pariser Kommune 1871 im März begonnen.

1917 war ein entscheidendes Jahr. Am 8. März 1917 streikten in Petrograd die Arbeiterinnen, die Ehefrauen von Soldaten und erstmals auch Bäuerinnen, da die Lebensmittelversorgung katastrophal war und lösten so die Februarrevolution in Russland aus. Zu Ehren der Rolle der Frauen in der Revolution – ohne die diese nicht erfolgreich gewesen wäre – wurde auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen 1921 in Moskau der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt.

Auch heute ist es wichtig gegen die patriarchale Unterdrückung auf die Straße zu gehen, denn nur der feministische Kampf wird uns befreien: Hinaus zum 8. März!

Diese Demos finden morgen in Berlin statt

  • 11 Uhr Nettelbeckplatz
  • 13 Uhr Brandenburger Tor
  • 15 Uhr Leopoldplatz

Nieder mit der imperialistischen blockade!

Heute vor 60 Jahren kündigte John F. Kennedy im Dienst des US-Imperialismus ein Handelsembargo gegen das revolutionäre Kuba an. Die Magnate und Kapitalist*innen der USA, die Kuba seit den Unabhängigkeitskriegen zu einem Vasallenstaat der USA machten, tolerierten den erfolgreichen Sturz des faschistischen Diktators Fulgencio Batista durch eine fortschrittliche, sozialistische Bewegung nicht. Im Jahr 1960 hatte das revolutionäre Kuba damit begonnen, das ausländische Kapital in Kuba zu enteignen und US-Unternehmen aus dem Land zu vertreiben. Die planwirtschaftliche Ordnung und das Außenhandelsmonopol des Staates waren der endgültige Befreiungsschlag gegen die kapitalistische Abhängigkeit vom US-Imperialismus. Mit der Verschärfung des Kalten Krieges und der Annäherung Kubas an die Sowjetunion erließ John F. Kennedy zum 7. Februar 1962 per Dekret verschärfte Maßnahmen gegen den Handel mit Kuba.

Gesundheitsvorsorge, Bildung und preiswerte Lebensmittel für alle missfielen dem US-Imperialismus

Grundsätzlich zielt das Embargo darauf ab, die Souveränität Kubas zu untergraben und „durch wirtschaftliche Unzufriedenheit das Wirtschaftsleben schwächen, indem Kuba Geld und Lieferungen verwehrt werden, mit dem Ziel, die Nominal- und Reallöhne zu reduzieren, Hunger, Verzweiflung und den Sturz der Regierung zu bewirken“. Nachdem das kubanische Volk den von den USA unterstützen Diktator Batista stürzte und es sich zum Ziel setzte, allen kubanischen Bürger*innen das Recht auf kostenlose Gesundheitsvorsorge, kostenlose Bildung, preiswerte Lebensmittel und Behausung zu ermöglichen, begannen die USA dies systematisch zu untergraben. Grund dafür war die Enteignung ausländischen Kapitals, das fast ausschließlich US-amerikanischen Unternehmen gehörte, und die Einführung einer Planwirtschaft. Die Enteignung ausländischen Kapitals war notwendig, damit auf Kuba eine Wirtschaftsordnung entwickelt werden konnte, die nicht dem Interesse des US-Kapitals diente, und Kuba nach 400 Jahren kolonialer und halbkolonialer Unterdrückung endgültig befreite.

Das Embargo bzw. den Wirtschaftskrieg gegen Kuba gibt es also vor allem aus einem Grund: dem Profitstreben des Kapitals, das sich um einen wichtigen Absatzmarkt betrogen sieht.

Besonders die Zahlen machen deutlich: Im Laufe der fast 60 Jahre, in denen das System der ungerechtesten, gravierendsten und längsten einseitigen Sanktionen, das jemals gegen ein Land angewandt wurde, in Kraft ist, haben diese Sanktionen der Insel einen Schaden von 933,678 Milliarden Dollar verursacht. Von April 2017 bis März 2018 waren dies 4 321 200 000 Dollar.

Weit davon entfernt ihre Anwendung zu lockern, verschärften die USA die Sanktionen weiter und setzt sie mit aller Härte um. 2017 wurde von Donald Trump unter anderem eine erneute Verschärfung der Blockade (in Form einer Novelle des Helms-Burton-Gesetzes) festgelegt. Das Recht der US-Bürger*innen, nach Kuba zu reisen, wurde weiter beschränkt und Überweisungen von US-Bürger*innen nach Kuba erheblich erschwert. Diese Verschlechterungen führten zu einem erheblichen Rückgang der Besuche aus den USA und zu weiteren Behinderungen der wirtschaftlichen und kommerziellen Beziehungen zwischen kubanischen Staatsunternehmen und potenziellen Partnern sogar aus Drittländern inklusive der EU – weswegen die Blockade von europäischen Kapitalist*innen inzwischen abgelehnt wird). Beispielsweise dürfen Schiffe, die in Kuba anlegen, innerhalb der darauffolgenden sechs Monate nicht in den USA anlegen.

Die Blockade ist ein Verbrechen gegen die Bevölkerung Kubas

Aus Sicht Kubas stellt diese Politik eine massive und systematische Verletzung der Souveränität dar. Die kubanische Regierung stellt ferner fest, dass aufgrund der erheblichen sozialen und psychologischen Negativeffekte die US-Blockade als ein Akt des Völkermordes im Sinne der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948 einzustufen sei. Diese Anklage Kubas gegen die imperialistische Politik des amerikanischen Regimes bezieht sich unter anderem auf die destruktiven Auswirkungen der Blockade für den Gesundheitssektor. Demnach entstanden schwerste Beeinträchtigungen bei der Krankenversorgung aus den Schwierigkeiten, im Ausland Medikamente, Instrumente, Ersatzteile für medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien zu kaufen.

Besonders heftig trifft dies auch Kuba im Kampf gegen die Pandemie, wie kubanische Medien in einem aktuellen Bericht darlegten. Vom Erwerb medizinischer Rohstoffe bis hin zu Geräten und Ausrüstung erschwerten die zuletzt unter Präsident Donald Trump mit 243 Einzelmaßnahmen verschärften Sanktionen den Kampf gegen die Pandemie. Kuba hat mit „Abdala“ und „Soberana 02“ inzwischen zwei wirksame Impfstoffe gegen das Coronavirus entwickelt, die nach der Immunisierung der eigenen Bevölkerung in andere Länder des Globalen Südens exportiert werden sollen.

Sogar die UN-Generalversammlung hat seit 1992 immer wieder ähnlich lautende Beschlüsse gefasst, in denen die imperialistische US-Blockade als ein Verbrechen bezeichnet wird. 2021 stimmte die überwältigende Mehrheit der UN-Generalversammlung – mit 184 Ja-Stimmen – im 29. Jahr in Folge für eine Aufhebung der Blockade. Nur die USA und Israel stimmten dagegen; Kolumbien, die Ukraine und Brasilien enthielten sich.

Deshalb fordern wir:

– Nieder mit der imperialistischen Blockade!
– Es lebe die kubanische Revolution!
– Wiederherstellung des Außenhandelmonopols!