In Erwägung, dass die Landesgeschäftsstelle bisher keine Erwähnung in unserer Satzung
hatte, dass die Landesgeschäftsstelle durch die Partei finanziert wird, sodass wir
keine direkten Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Arbeitsvertrags haben, und dass
Unklarheit bezüglich der Rechte der Landessprecher*innen gegenüber der
Landesgeschäftsstelle besteht, beschließt die Landesvollversammlung:
1. Der Landessprecher*innenrat soll dem geschäftsführenden Landesvorstand der Linken
Berlin mitteilen, dass wir als Landesverband von nun an unsere bezahlte Stelle auf
der Landesvollversammlung wählen wollen, dass die gewählte Person unser*e
Geschäftsführer*in sein soll und dass ihre reguläre Amtszeit zwei Jahre betragen soll.
2. Der Landessprecher*innenrat soll sich gegenüber dem Geschäftsführenden Landesvorstand der Partei die Linke darum kümmern, dass das jetzige Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der nächsten regulären Landesvollversammlung im Frühjahr endet.
3. Auf der nächsten regulären Landesvollversammlung im Frühjahr soll
der*die Nachfolger*in für ein Jahr gewählt werden. Die Wahl soll auch dann stattfinden,wenn die Partei den Arbeitsvertrag noch nicht beendet hat. Der Landessprecher*innenrat wird beauftragt, hierzu einen Vorschlag zu erarbeiten und hierfür die Erfahrungen anderer Landesverbände
und Organisationen einzubeziehen. In Auseinandersetzung mit diesen Erfahrungen soll ein Konzept entwickelt werden, das Anreize schafft, damit fähige Genoss*innen sich bewerben. Dabei soll die berufliche Planbarkeit berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist dem Verband bei der nächsten LVV mitzuteilen.
4. Der Basisgruppenrat soll immer innerhalb kürzester Zeit über alle Gespräche mit
der Partei zu diesem Thema informiert werden. Über mögliche Kompromissvorschläge, die
die oben genannten Punkte nicht erfüllen, kann nur eine Landesvollversammlung
entscheiden