Demokratisierung und soziale Öffnung der Hochschulen

Anforderungen an die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes

Der Berliner Senat hat angekündigt, das Landeshochschulgesetz (BerlHG) zu novellieren. Handlungsbedarf gibt es genug: In den vergangenen Jahren haben viele Berliner Hochschulen die demokratischen Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Beschäftigten radikal beschnitten. In jedem Jahr stehen mehr Jugendliche, die studieren wollen, vor verschlossenen Türen. In Anbetracht von Studienplatzmangel, Unterfinanzierung, Zugangsbeschränkungen, Eingangsprüfungen und Studiengebühren ist die Hochschulzugangsberechtigung für viele kaum noch etwas wert. Sie bekommen an den Hochschulen keine Chance oder können sich ein Studium schlicht finanziell nicht leisten. Für die Linksjugend [’solid] Berlin ist daher klar: Die Novellierung des BerHG muss zur Demokratisierung der Hochschulen und für eine soziale Öffnung genutzt werden.

Mitbestimmung für alle: viertelparitätische Gremien

Hochschulen gehören nicht nur den ProfessorInnen und PräsidentInnen. Niemand wird bezweifeln, dass der Hochschulbetrieb zusammenbricht, wenn Studierende und Beschäftigte einfach mal nach Hause gehen. Warum wird die Politik der Hochschulen trotzdem immer noch so häufig in Klüngelrunden und Hinterzimmern gemacht? ProfessorInnen, akademischer Mittelbau, Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie Studierende haben alle dasselbe Recht, über die Entwicklung ihrer Hochschule mitzubestimmen. Hochschulgremien müssen daher grundsätzlich viertelparitätisch besetzt sein.

Gremiennachmittag: Vorlesungsfrei

Demokratische Mitbestimmung braucht Zeit. Wer gleichzeitig eine Pflichtveranstaltung hat, kann nicht an Gremiensitzungen teilnehmen. Durch die meist sehr inflexiblen Strukturen der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge fehlt vielen StudentInnen der nötige Freiraum, um sich aktiv in die Akademische Selbstverwaltung einzubringen. Um hierauf zu reagieren muss im BerlHG für alle Hochschulen verpflichtend ein lehrveranstaltungsfreier Gremiennachmittag verankert werden.

Weg mit der Erprobungsklausel!

An vielen Berliner Hochschulen sind in den letzten Jahren demokratische Mitbestimmungsrechte unter die Räder gekommen. Das Berliner Hochschulgesetz macht´s möglich: Es formuliert zwar grundsätzlich Regeln für die Entscheidungsabläufe, stellt den Hochschulen aber frei, ob sie sich daran halten. Die Hochschulleitungen haben diese sogenannte Erprobungsklausel ungeniert genutzt, um die Mitbestimmungsrechte der Hochschulmitglieder radikal einzuschränken. Damit muss Schluss sein – die Erprobungsklausel gehört ersatzlos gestrichen.

Studiengebührenverbot ins BerlHG

Studiengebühren sind aus gesellschafts-, bildungs- und sozialpolitischen Gründen abzulehnen. Sie machen Bildung zu einer Ware, drängen allgemeinbildende Studienanteile zurück und sind sozial ungerecht. Deshalb hat die Berliner Koalition vereinbart, dass das Studium gebührenfrei bleibt. Damit dies auch in Zukunft gilt, muss ein Verbot jeglicher Art von Studiengebühren unmissverständlich im BerlHG verankert werden.

Hochschulen öffnen

Wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat, muss auch studieren können. Zusätzliche Studieneingangsprüfungen sollen uns weismachen, dass die SchulabgängerInnen heute einfach nicht mehr schlau genug seien für ein Studium. Das Problem sind aber nicht die StudienanfängerInnen, sondern die fehlenden Studienplätze. Durch Auswahlgespräche werden Jugendliche aus nichtakademischen Elternhäusern benachteiligt, denn die ProfessorInnen werden sich im Zweifel immer für den Arztsohn oder die Anwaltstochter entscheiden, weil diese schon von ihrem Auftreten her besser zur Hochschule zu passen scheinen. Einschränkungen des Hochschulzugangs dürfen im BerlHG daher keinen Platz haben. Das gleiche gilt für Masterstudiengänge: Sie müssen grundsätzlich allen offen stehen, die einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss erreicht haben.